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Berufsausübungsgenehmigung in Luxemburg
Ihren Gesundheitsberuf in Luxemburg ausüben
Sie sind Ärztin oder Arzt, Pflegefachkraft, Pflegehelfer/in oder in einem anderen Gesundheitsberuf tätig und möchten sich in Luxemburg niederlassen? Bevor Sie Ihren Beruf ausüben können, benötigen Sie eine Berufsausübungsgenehmigung und, je nach Werdegang, die Anerkennung Ihres Diploms.
Diese Schritte können lang und komplex erscheinen. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, damit Ihr Projekt in Ruhe vorankommt.
Die Schritte vor der Berufsausübung
- 1
Die Anerkennung Ihres Diploms, falls erforderlich.
Je nach Beruf und Ausbildungsland muss Ihr Diplom vor jedem Antrag anerkannt werden. Einige europäische Diplome sind davon befreit, zum Beispiel die Diplome in der allgemeinen Krankenpflege oder als Hebamme. Je nach Niveau des Diploms wird der Antrag beim Bildungsministerium oder beim Ministerium für Hochschulwesen und Forschung gestellt.
- 2
Die Berufsausübungsgenehmigung.
Sie ist für alle Gesundheitsfachkräfte Pflicht und wird vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit erteilt. Erst sie erlaubt es Ihnen, Ihren Beruf in Luxemburg legal auszuüben.
- 3
Die sprachlichen Anforderungen.
Sie müssen die für die Ausübung Ihres Berufs erforderliche Sprache beherrschen: Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch. Je nach Werdegang kann ein Sprachnachweis verlangt werden.
Unsere Begleitung
- Analyse Ihrer Situation und Ihres Werdegangs
- Genaue Liste der Unterlagen, die Sie für Ihren Beruf benötigen
- Prüfung Ihrer Unterlagen vor der Einreichung
- Begleitung der Verfahren bei den Behörden
- Prüfung der sprachlichen Anforderungen und der erforderlichen Nachweise
- Kontakt zu Gesundheitseinrichtungen, die Personal suchen, sobald Ihre Genehmigung vorliegt
Für wen?
Ärzte, Pflegefachkräfte, Pflegehelfer, Hebammen, Physiotherapeuten, Apotheker und andere im Ausland ausgebildete Gesundheitsfachkräfte – innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.
Was wir nicht tun
Wir ersetzen nicht die Behörden und können ihre Entscheidung nicht garantieren. Unsere Aufgabe ist es, mit Ihnen vollständige Unterlagen vorzubereiten und Ihnen Fehler zu ersparen, die ein Verfahren verzögern.
Häufige Fragen
Wird mein europäisches Diplom automatisch anerkannt?
Das hängt von Ihrem Beruf ab. Einige europäische Diplome, etwa in der allgemeinen Krankenpflege oder als Hebamme, sind von der Anerkennung befreit. Andere müssen vor dem Antrag auf die Berufsausübungsgenehmigung anerkannt werden. Wir prüfen Ihre Situation schon beim ersten Gespräch.
Muss ich Luxemburgisch sprechen?
Nicht unbedingt. Sie müssen die für die Ausübung Ihres Berufs erforderliche Sprache beherrschen: Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch.
Kann ich während des Verfahrens schon arbeiten?
Nein. Die Ausübung eines Gesundheitsberufs ohne Genehmigung ist in Luxemburg verboten, auch wenn Ihr Diplom bereits anerkannt wurde.
Mein Diplom wurde außerhalb der Europäischen Union erworben. Ist das möglich?
Ja, aber die Voraussetzungen sind strenger und jede Situation wird im Einzelfall geprüft. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Werdegang zu besprechen.
Sprechen wir über Ihr Projekt
Jeder Werdegang ist einzigartig. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir melden uns, um Ihre Unterlagen zu prüfen.
